Voraussetzungen für die Aufnahme in einem Hospiz

Stationäre Hospize sind selbstständige Einrichtungen mit einem eigenständigen Versorgungsauftrag, die für Menschen mit unheilbaren Krankheiten in ihrer letzten Lebensphase eine palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung erbringen. Sie sind kleine Einrichtungen mit familiärem Charakter mit in der Regel mindestens 8 und höchstens 16 Plätzen. Die räumliche Gestaltung der Einrichtung ist auf die besonderen Bedürfnisse schwer kranker und sterbender Menschen auszurichten. Stationäre Hospize verfügen über eine besondere personelle und räumliche Ausstattung, die eine palliative, psychosoziale sowie seelsorgliche Begleitung und Versorgung der sterbenden Menschen und ihrer Zugehörigen gewährleistet.

Die Kosten werden zu 95% von den Krankenkassen übernommen. Die restlichen 5% der Kosten muss das Hospiz durch Spenden und vielfältiges ehrenamtliches Engagement aufbringen.

Grundvoraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist, dass

  • eine Erkrankung (Krebs, schwere Herz- Kreislauferkrankung, schwere neurologische Erkrankung, ...) vorliegt, die fortschreitend verläuft und bei der eine Heilung ausgeschlossen und
  • eine palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung notwendig oder erwünscht ist und
  • die Versorgung zuhause oder in einer anderen Einrichtung aufgrund der Schwere der Symptome nicht möglich ist und
  • die Erkrankung lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt

Die entsprechenden Aufnahmeformulare bzw. den Antrag zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse finden Sie hier:

Zur Aufnahme werden weiterhin benötigt:

  • Versichertenkarte und evtl. Nachweis über Zuzahlungsbefreiung
  • Personalausweis
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • aktuelle Medikation

Wurden bereits Pflegeartikel ( z. B. zur Inkontinenz- oder Stomaversorgung, Verbandmaterial, usw. ) bzw. Hilfsmittel zur Ernährung im Vorfeld benutzt, können diese mitgebracht und weiterverwendet werden.

Weiter Informationen erhalten Sie über ein Beratungsgespräch, das kurzfristig vereinbart werden kann oder direkt bei der Aufnahme.