Unsere aktuell geltenden Regelungen
Nach der dritten Verordnung zur
Anpassung der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) vom 24.02.2023:
Mit Ablauf des 28. Februar 2023 werden durch Verordnung des Bundes die bislang bestehenden Test- und Maskenpflichten (§ 28b Abs. 1 IfSG), die ursprünglich bis zum 7. April 2023 gelten sollten, weitgehend ausgesetzt. Die Testpflichten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werden gänzlich aufgehoben.
Eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher besteht allerdings weiter bis vorerst 07.04.2023
Dennoch steht in unserer Philosophie der Grundsatz im Vordergrund,
dass gerade den Menschen in unserer Einrichtung auch eine gesellschaftliche
Teilhabe ermöglicht werden muss.
Beachten Sie deshalb trotz Aussetzen fast aller Schutzmaßnahmen bitte Folgendes:
- Halten Sie im Hospiz unbedingt die Abstand - Händehygiene - Atemschutz - Regeln ein. Sie tun dies zum Schutz Ihrer Lieben
- Bitte versuchen Sie vor einem Besuch im Hospiz Ihre privaten sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Die Infektion mit dem Corona-Virus hätte nicht nur für Ihren Angehörigen fatale Folgen.
- Wir bitten Sie in Bezug zu Anzahl von Besuchern und der Besuchsdauer Vernunft walten zu lassen. Wir dürfen diese im Moment nur dann beschränken, wenn die Hygienerichtlinien nicht mehr eingehalten werden können.
- Sollten sich die Vorgaben der Behörden aufgrund von steigenden Infektionszahlen ändern, werden wir entsprechend reagieren müssen. Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis.
Im Übrigen appellieren wir an den gesunden Menschenverstand unserer Besucher!
Sollten Sie weitere Fragen haben, so sprechen Sie uns einfach an!